ENDE
Langeoog
Niedersachsen (NI) · North Sea / East Frisian Wadden Sea
€ 4.95
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Der Gästebeitrag wird pro Tag/Übernachtung erhoben: Personen ab 16 Jahren zahlen in der Hauptsaison (15.03.–31.10.) 4,95 € und in der übrigen Zeit (01.11.–14.03.) 3,80 €. In der Schließungsphase gilt 1,40 €; der Jahresgästebeitrag beträgt 138,60 €. Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen in der Hauptsaison 2,45 € und in der übrigen Zeit 1,90 € (Schließungsphase 0,70 €); Tagesgäste zahlen 4,95 € (Erwachsene) bzw. 2,45 € (Kinder). Im Zahlenfeld ist der reguläre Erwachsenensatz der Hauptsaison angegeben.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind: Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres; jedes dritte und weitere Kind einer Familie, wenn mindestens drei beitragspflichtige Kinder noch nicht 16 sind; bestimmte Verwandte/Partner von Personen mit Hauptwohnung oder Arbeits-/Ausbildungsverhältnis im Erhebungsgebiet, wenn sie unentgeltlich aufgenommen werden; Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausübung oder Ausbildung aufhalten, einschließlich FSJ/FÖJ-Teilnehmender mit Einsatz bei einem Arbeitgeber auf Langeoog; erforderlichenfalls begleitende Personen Schwerbehinderter, sofern sie die Tourismuseinrichtungen nicht nutzen; bettlägerig Kranke oder sonst nicht nutzungsfähige Personen; Segler/Sportbootfahrer, die zur Gefahrenabwehr den Hafen anlaufen, für die Dauer der Gefahrenlage. Teilbefreiung: Kinder und Aufsichtspersonen in Jugendherbergen/-lagern zahlen den geltenden Kindersatz; Schwerbehinderte mit GdB mindestens 70 % zahlen 75 % des maßgeblichen Beitrags. Nachweise und ein schriftlicher Antrag sind erforderlich; Teilbefreiungsanträge müssen 14 Tage vor Anreise gestellt werden.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Für kurzfristige Beherbergung ist jeder Wohnungsgeber sowie jeder Betreiber von Flug-, Zelt- und Bootsliegeplätzen verpflichtet, gästebeitragspflichtige Personen in geeigneter Form zur Zahlung aufzufordern und die Satzung durch Aushang oder Auslage bekannt zu geben. Wer Personen beherbergt oder Wohnraum vorübergehend überlässt, muss der Gemeinde auf Verlangen die gegen Entgelt oder Kostenerstattung verweilenden Personen mit den gemeindlichen Meldevordrucken und den erforderlichen An-/Abreisedaten melden. Jeder Wohnungsgeber muss ein Gästeverzeichnis führen und alle Gäste am Ankunftstag mit Name, Anschrift sowie An- und Abreisetag eintragen. Die offiziellen Quellen nennen diese Gästebeitragspflichten; eine Registrierungsnummer sowie Regelungen zu Wohnraumschutz oder Zweckentfremdungsverbot werden dort nicht genannt.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-08
Abgabensätze und Satzungen für Langeoog können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.