Klare Antworten zu Kurtaxe, Kurabgabe, Bettensteuer und City Tax in Deutschland.
In Deutschland gibt es zwei grundlegende Abgabeformen für Übernachtungen: Die 'Kurtaxe' (auch 'Kurabgabe' oder 'Ortstaxe') wird von staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten auf Grundlage der Kurortegesetze und Kommunalabgabengesetze (KAG) erhoben, um Kureinrichtungen, Kurparks und touristische Infrastruktur zu finanzieren. Die 'Bettensteuer' (auch 'City Tax', 'Kulturförderabgabe' oder 'Beherbergungssteuer' genannt) ist eine örtliche Aufwandsteuer, die Städte (wie Berlin, Hamburg, Köln oder Dresden) zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts auf entgeltliche Übernachtungen erheben.
Die Kurtaxe wird meist als fester Euro-Betrag pro Person und Aufenthaltstag/Nacht berechnet (üblicherweise zwischen 1,00 € und 4,50 €, oft gestaffelt nach Haupt- und Nebensaison oder Kurzonen). Die Bettensteuer wird in Großstädten hingegen meist prozentual auf das Netto-Übernachtungsentgelt erhoben (in vielen Städten wie Berlin, Hamburg oder Köln 5 %) oder nach Zimmerpreisen gestaffelt.
Steuerschuldner ist der Gast, aber der Beherbergungsbetrieb (Hotel, Pension, Ferienwohnungsvermieter oder Airbnb-Host) ist gesetzlich verpflichtet, die Abgabe vom Gast einzuziehen und im Rahmen der Meldeschein- und Steuererklärungspflicht an das zuständige Steueramt (Kämmerei) bzw. die Kurverwaltung abzuführen.
Ja, in den allermeisten deutschen Städten inzwischen schon. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. März 2022 (Az. 2 BvR 542/18) entschieden, dass Kommunen auch beruflich veranlasste Übernachtungen mit einer Bettensteuer belegen dürfen. Daraufhin haben Städte wie Berlin, Hamburg, Köln und Leipzig ihre Satzungen angepasst und die frühere Befreiung für Dienstreisende gestrichen.
Die Befreiungstatbestände regelt jede kommunale Satzung eigenständig. Häufig befreit oder ermäßigt sind: Kinder und Jugendliche bis zu bestimmten Altersgrenzen (z. B. bis 6, 14 oder 18 Jahre), Schwerbehinderte (ab einem GdB von 70 %, 80 % oder 100 % sowie deren Begleitperson), Schulklassen auf genehmigten Klassenfahrten sowie Patienten in stationärer Reha- oder Krankenhausbehandlung.
Gastgeber müssen Gäste ordnungsgemäß anmelden (elektronischer oder papierner Meldeschein nach Bundesmeldegesetz) und die Abgabe deklarieren. In vielen Großstädten und Urlaubsregionen mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten zudem Zweckentfremdungsverbotsgesetze, die eine Registriernummer-Pflicht (z. B. in Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt) und Genehmigungspflichten für Kurzzeitvermietungen vorschreiben.
Nein — alle Angaben sind sorgfältig aus amtlichen Satzungen und behördlichen Quellen recherchiert, stellen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Da Kommunalsatzungen sich ändern können, empfiehlt sich vor Preisgestaltung oder Steuererklärung stets die Rücksprache mit dem zuständigen Steueramt oder der Kurverwaltung.
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