Offizielle Kurtaxen, Kurabgaben, Bettensteuern und City-Tax-Sätze sowie Ferienwohnungsregeln deutscher Kommunen — direkt aus amtlichen Satzungen und Kurverwaltungen.
Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte erheben eine Kurtaxe oder Kurabgabe zur Finanzierung der Kureinrichtungen. Großstädte (z. B. Berlin, Hamburg, Köln) erheben eine Bettensteuer bzw. City Tax (oft 5 % des Übernachtungspreises oder feste Staffelbeträge) auf Beherbergungen.
Hotels, Ferienwohnungsvermieter und Airbnb-Hosts sind gesetzlich verpflichtet, die Abgabe vom Gast einzuziehen und an das kommunale Steueramt (Kämmerei) oder die Kurverwaltung abzuführen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2022 dürfen Kommunen auch Geschäftsreisen besteuern. Kinder, Dienstreisende (ortsabhängig) und Schwerbehinderte erhalten oft Ermäßigungen oder Befreiungen.
1 anhand amtlicher Satzungen verifiziert, 1 in Recherche.
| Gemeinde / Stadt | Bundesland | Satz (pro Nacht) | Status |
|---|---|---|---|
| Berlin | Berlin (BE) | — | Prüfung ausstehend |
| Garmisch-Partenkirchen | Bayern (BY) | € 3.00 | Bestätigt |