Norderney erhebt einen Gästebeitrag je Person und Aufenthaltstag. Bei Übernachtungen zahlen Erwachsene ab 18 Jahren im Jahr 2026 in der Hauptsaison (01.01.–05.01., 15.03.–31.10. und 21.12.–31.12.) 4,90 EUR und in der Nebensaison (06.01.–14.03. und 01.11.–20.12.) 3,10 EUR. Jugendliche von 14 bis einschließlich 17 Jahren zahlen 2,45 EUR bzw. 1,55 EUR. Ankunfts- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Auf Antrag kann ein Jahresgästebeitrag in Höhe von 30 Hauptsaison-Tagessätzen entrichtet werden.
Kinder bis einschließlich 13 Jahre sind befreit. Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausübung, zum Schulbesuch oder zur Berufsausbildung auf Norderney aufhalten, sind befreit, sofern sie keine Tourismuseinrichtungen benutzen und an keinen touristischen Veranstaltungen teilnehmen; ebenso Patienten in Krankenhäusern während der Bettlägerigkeit sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit GdB 100 erhalten eine Ermäßigung von 50 %. Jugendliche von 14 bis einschließlich 17 Jahren zahlen den ermäßigten Jugendtarif. Bei Familien werden höchstens vier Personen zugrunde gelegt; wird diese Höchstzahl überschritten, sind die jüngsten Familienmitglieder beitragsfrei.
Die offizielle Gästebeitragssatzung nennt keine Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen, keine Wohnraumschutzgenehmigung und kein Zweckentfremdungsverbot. Sie verpflichtet jedoch Wohnungsgeber, einschließlich Betreiber von Campingplätzen und Bootsliegeplätzen: Kann das elektronisch lesbare Kartensystem nicht genutzt werden, müssen sie den Gast binnen 24 Stunden oder am ersten Werktag nach dem Eintreffen bei der Staatsbad Norderney GmbH anmelden, Aufenthaltsverlängerungen binnen 24 Stunden anzeigen, den Gästebeitrag einziehen und abführen sowie eine Kopie der Satzung für Gäste aushängen. Der Wohnungsgeber haftet gesamtschuldnerisch, sofern er den Gast nicht gemeldet hat. Eine gesonderte Airbnb-/Ferienwohnungs-Registrierungsnummer ist in den genannten Unterlagen nicht vorgesehen.