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Föhr
Schleswig-Holstein (SH) · North Sea Coast (Föhr, North Frisian Islands)
€ 3.50
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Die einheitliche Kurabgabe auf Föhr beträgt in der Hauptkurzeit (1. März bis 31. Oktober) 3,50 € je abgabepflichtiger Person und Tag und in der übrigen Zeit 1,80 € je Person und Tag. Bei Übernachtungsgästen wird der Anreisetag als voller Tag berechnet; der Abreisetag wird nicht berechnet. Die Jahrespauschale beträgt 105,00 €. Kinder einer Gruppenreise oder Kinder ohne volljährige Aufsichtsperson zahlen ganzjährig 0,50 € je Aufenthaltstag.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind Menschen mit amtlich nachgewiesener Behinderung und ständiger Begleitnotwendigkeit sowie – bei Unterbringung in derselben Unterkunft – die Begleitperson; Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei Begleitung durch eine volljährige Aufsichtsperson (Kinder bei Gruppenreisen oder ohne volljährige Aufsichtsperson zahlen stattdessen 0,50 €/Tag); Personen, die im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber dienstlich, beruflich oder gewerblich anwesend sind, sofern sie gemeindliche Kur- und Erholungseinrichtungen oder Veranstaltungen nicht nutzen; bestimmte Verwandte, die unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft einer Person mit Hauptwohnung in der Gemeinde aufgenommen sind und diese Einrichtungen/Veranstaltungen nicht nutzen; sowie Tagesgäste von Amrum mit gültiger Amrumer Gästekarte bei einem Aufenthalt auf Föhr von höchstens einem Kalendertag. Ortsfremde Eigentümer von Ferienunterkünften sind grundsätzlich nicht befreit, sondern schulden die Jahreskurabgabe von 105,00 €.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die amtlichen Quellen nennen kein gesondertes kommunales Registrierungsnummernsystem und kein allgemein so bezeichnetes Zweckentfremdungsverbot. Ferienwohnungen müssen jedoch dem geltenden Bauplanungs- und Bauordnungsrecht entsprechen: Die Stadt Wyk weist darauf hin, dass eine rechtmäßige planungsrechtliche Grundlage bzw. Bau- oder Nutzungszulassung erforderlich sein kann; ungenehmigte Ferienwohnungsnutzungen können untersagt werden. Für die Kurabgabe muss jede unterkunftsgebende Person – auch ein Eigentümer, der Angehörige oder Freunde unentgeltlich beherbergt – die Gästekarte ausstellen, die Kurabgabe einziehen und abführen sowie das elektronische oder Papier-Meldescheinverfahren verwenden. Änderungen der Person oder Anschrift des Unterkunftsgebers sind binnen zwei Wochen schriftlich mitzuteilen; Gästedaten bzw. Meldescheinabschnitte sind mindestens drei Kalenderjahre aufzubewahren. Zu den satzungsmäßig erhobenen Daten gehören Objektanschrift, Vermietername und Betriebsnummer des Vermieters.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-08
Abgabensätze und Satzungen für Föhr können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.