Die einheitliche Kurabgabe auf Amrum beträgt für jede kurabgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31. Oktober täglich 3,50 €. In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €. Bei Übernachtungsgästen wird der Anreisetag als voller Tag berechnet; der Abreisetag wird nicht berechnet. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die nicht von einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden oder an einer Gruppenreise teilnehmen, zahlen ermäßigt ganzjährig 0,50 € je Aufenthaltstag. Die freiwillige bzw. einschlägige Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € (30 Hauptsaison-Tagessätze).
Befreit sind: Menschen mit Behinderung, die einen ständigen Begleitbedarf durch amtliche Unterlagen nachweisen, sowie die Begleitperson bei Unterbringung in derselben Unterkunft; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson (nicht jedoch bei Gruppenreisen); Personen, die im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber dienstlich, beruflich oder gewerblich anwesend sind, sofern sie gemeindliche Kur- und Erholungseinrichtungen oder Veranstaltungen nicht nutzen; bestimmte Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und diese Einrichtungen nicht nutzen; sowie Tagesgäste von Föhr mit gültiger Föhrer Gästekarte bei einem Aufenthalt auf Amrum von höchstens einem Kalendertag. Gewöhnliche Geschäftsreisende sind nicht generell befreit. Unbegleitete Kinder bzw. Kinder auf Gruppenreisen zahlen stattdessen den ermäßigten Satz von 0,50 €.
Die Kurabgabesatzung von 2025 fasst unterkunftsgebende Personen weit: Dazu gehören entgeltliche oder unentgeltliche Vermieter von Gästezimmern, Eigentümer oder Dauernutzungsberechtigte, die Wohnungen auch Angehörigen oder Bekannten überlassen, Campingplatz- und Stellplatzbetreiber, Bootsliegeplatzbetreiber sowie Leitungen von Heimen und Kliniken. Unterkunftsgebende müssen jeder aufgenommenen Person eine Gästekarte ausstellen, die Kurabgabe berechnen und einziehen und sie kostenfrei an die zuständige Tourismusstelle abführen. Sie müssen das elektronische oder das Papier-Meldescheinverfahren wählen und durchführen, Änderungen ihrer Person oder Anschrift binnen zwei Wochen schriftlich mitteilen, die eigene Ausfertigung bzw. den Kontrollbeleg mindestens drei Kalenderjahre nach Abreise aufbewahren, die Satzung für Gäste sichtbar auslegen und haften gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Das elektronische Verfahren erfordert ein internetfähiges Gerät, die Erfassung der Gästedaten und ein SEPA-Lastschriftmandat; beim Papierverfahren sind nummerierte Formulare zu verwenden. Die angeführten Amrumer Quellen nennen keine Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen, keine Wohnraumschutzpflicht und kein Zweckentfremdungsverbot.