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Ratgeber · Kommunale Abgabengrundlagen

Kurtaxe, Kurabgabe & Bettensteuer: Was ist der Unterschied in Deutschland?

Wer in Deutschland übernachtet — ob im traditionsreichen Seebad an der Ostsee, im heilklimatischen Kurort im Schwarzwald oder im Stadthotel in Berlin — findet auf der Rechnung häufig einen zusätzlichen Abgabenposten. In Deutschland wird dabei rechtlich streng zwischen der Kurtaxe (bzw. Kurabgabe / Ortstaxe) und der Bettensteuer (auch City Tax oder Kulturförderabgabe) unterschieden.

1. Kurtaxe & Kurabgabe: Die Abgabe in anerkannten Kurorten

Die Kurtaxe (im norddeutschen Raum meist Kurabgabe, in Teilen Süddeutschlands Ortstaxe) basiert auf den Kurortegesetzen und Kommunalabgabengesetzen (KAG) der Bundesländer. Sie darf ausschließlich von staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten (z. B. Heilbädern, Kneipp-Kurorten, Seebädern oder Luftkurorten) erhoben werden.

Wesentliche Merkmale der Kurtaxe:

2. Bettensteuer & City Tax: Die örtliche Aufwandsteuer der Städte

Großstädte und Gemeinden ohne Kurortstatus können keine Kurtaxe erheben. Stattdessen nutzen viele Metropolen (z. B. Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig, Dresden, Frankfurt) ihr Recht zur Erhebung einer örtlichen Aufwandsteuer — allgemein als Bettensteuer, City Tax, Beherbergungssteuer oder Kulturförderabgabe bezeichnet.

Wesentliche Merkmale der Bettensteuer:

3. Pflichten für Vermieter und Beherbergungsbetriebe

Für Hotels, Pensionen sowie private und gewerbliche Ferienwohnungsvermieter (z. B. über Airbnb oder Fewo-direkt) ergeben sich klare Pflichten:

  1. Einzugspflicht: Der Gastgeber haftet in der Regel für den ordnungsgemäßen Einzug der Abgabe vom Gast.
  2. Meldescheinpflicht: Nach dem Bundesmeldegesetz (§§ 29, 30 BMG) müssen Beherbergungsstätten für Gäste einen besonderen Meldeschein ausstellen bzw. digital erfassen.
  3. Abrechnung mit der Kämmerei: Die eingezogenen Beträge sind turnusmäßig (meist monatlich oder quartalsweise) an das Steueramt oder die Kurverwaltung zu melden und abzuführen.