ENDE
Wernigerode
Sachsen-Anhalt (ST) · Harz
€ 3.50
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Die aktuelle Satzung (gültig ab 1. Januar 2025) erhebt 3,50 EUR je zahlungspflichtiger Person und Übernachtung/Tag einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Kurtaxe richtet sich nach der Aufenthaltsdauer; An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Sie gilt für entgeltlich übernachtende Personen ohne Haupt- oder Nebenwohnung im Erhebungsgebiet, einschließlich Campingplätzen und Wohnmobilstellflächen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung touristischer Einrichtungen. Ein Teil dient als Systembeitrag für das Harzer Urlaubsticket (HATIX).

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind insbesondere Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausübung oder Berufsausbildung aufhalten; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres; Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 und die erforderliche Begleitperson; das dritte und jedes weitere Kind in Familien mit mehreren haushaltsangehörigen Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende während einer dienstlich begründeten Stationierung sowie Personen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr; außerdem bettlägerige oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Nutzung touristischer Einrichtungen fähige Personen. Eine Ermäßigung um 50 % gilt für Schwerbehinderte ab GdB 50, Kinder nach Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Teilnehmer an von der Wernigerode Tourismus GmbH anerkannten Veranstaltungen (Antrag spätestens 14 Tage vor Reiseantritt). Tagesgäste zahlen keine Kurtaxe.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die Satzung erfasst entgeltliche Kurzzeitbeherbergung einschließlich Campingplätzen und Wohnmobilstellflächen. Gewerbliche und private Vermieter müssen die Beherbergung der Wernigerode Tourismus GmbH mitteilen, die Kurtaxe einziehen, sie abführen (gewerbliche Vermieter grundsätzlich bis zum 15. des Folgemonats, private Vermieter bis zum 15. Kalendertag nach Quartalsende), die Gästedaten digital über das benannte Kurbeitragsabrechnungssystem melden, auf Verlangen Auskunft über Gästezahl, Aufenthaltsdauer und Zahlungspflicht geben, Einsicht in Beherbergungsunterlagen ermöglichen und die Satzung den Gästen zugänglich machen. Die aktuelle amtliche Satzung nennt keine Registrierungsnummer sowie keine Regelung zu Wohnraumschutz oder Zweckentfremdungsverbot.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-08
Abgabensätze und Satzungen für Wernigerode können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.