ENDE
Baden-Baden
Baden-Württemberg (BW) · Black Forest (Mittelbaden / Schwarzwaldhochstraße)
€ 4.50
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Die aktuelle Kurtaxordnung der Stadt Baden-Baden, gültig ab 1. Januar 2026, setzt die Kurtaxe je Person und Übernachtung auf 4,50 € in der Kurzone I und 2,00 € in der Kurzone II fest. Zur Kurzone I gehören Beherbergungsbetriebe, ähnliche Einrichtungen und Privatvermieter im zentralen Gebiet zwischen Sinzheimer Straße/Ooser Hauptstraße und Klosterplatz (Lichtental)/Schafbergstraße, ausgenommen Balg; die Kurzone II umfasst die übrigen Stadtgebiete. Die Sätze enthalten derzeit 7 % ermäßigte Umsatzsteuer. Für kurtaxepflichtige Einwohner mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde gilt stattdessen eine pauschale Jahreskurtaxe von 180 € in Zone I bzw. 80 € in Zone II.

Befreiungen & Ermäßigungen

Nicht erhoben wird die Kurtaxe von Einwohnern sowie von ortsfremden Personen, die in Baden-Baden arbeiten oder sich dort in Ausbildung befinden, und von Teilnehmern an beruflich bedingten Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Kursen für deren Dauer; bei der Anmeldung ist ein schriftlicher Nachweis vorzulegen. Befreit sind außerdem Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, unentgeltlich im Haushalt von Einwohnern aufgenommene Familienbesucher, Besucher von Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung bzw. Fortbildung, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen Kureinrichtungen oder Veranstaltungen nicht besuchen können (mit ärztlichem Attest), sowie Besucher von Nebenbetrieben an Bundesautobahnen nach der einschlägigen Vorschrift des Bundesfernstraßengesetzes. Die Befreiungen gelten, sofern keine besonderen Gästekartenleistungen beansprucht werden.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Wer Personen gegen Entgelt beherbergt oder eine Wohnung als entgeltliche Ferienwohnung ortsfremden Personen überlässt, muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich bei der Kämmerei – Abteilung Steuern der Stadt Baden-Baden auf dem vorgesehenen Formular unter Angabe der Zahl der Betten und der Räumlichkeiten anzeigen. Die Beendigung der Vermietertätigkeit ist innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen. Gastgeber müssen jede aufgenommene Person am Ankunftstag in ein Meldeformular eintragen bzw. eintragen und unterschreiben lassen, kurtaxepflichtigen Gästen die Gästekarte aushändigen, die Kurtaxe einziehen und monatlich bis zum 10. des Folgemonats abführen. Die Daten sind verschlüsselt über die elektronische Meldeschein-Schnittstelle der Stadt zu übermitteln; bei keiner Beherbergung ist ebenfalls bis zum 10. eine Null-Meldung abzugeben. Meldevordrucke und Befreiungsnachweise sind nach den geltenden Vorgaben aufzubewahren; Befreiungsnachweise drei Jahre ab dem Abreisejahr. Der Wohnungsgeber haftet für den vollständigen und richtigen Einzug. Eine Registrierungsnummer für Ferienwohnungen oder eine Regelung zu Wohnraumschutz/Zweckentfremdungsverbot ist in dieser Kurtaxregelung nicht genannt. Nichtgewerbliche Privatvermieter dürfen Meldung und Abführung vierteljährlich jeweils zum 10. April, Juli, Oktober und Januar erledigen.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-07
Abgabensätze und Satzungen für Baden-Baden können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.