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warnemünde
Mecklenburg-Vorpommern (MV) · Ostseeküste
€ 3.70
pro Person / Nacht

Tarifstruktur & Berechnung

Die Kurabgabe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gilt im gesamten Stadtgebiet einschließlich des Seebads Warnemünde. Der reguläre Satz für Übernachtungsgäste beträgt ganzjährig 3,70 € je Person und Aufenthaltstag/Nacht; An- und Abreisetag werden als zwei Tage berechnet. Der ermäßigte Übernachtungssatz beträgt 1,45 € einschließlich eines ÖPNV-Anteils von 1,45 €. Tagesgäste zahlen 2,25 € (ermäßigt 0 €). Für bestimmte längerfristige Aufenthalte – insbesondere überwiegend zu Erholungszwecken genutzte Zweitwohnungen, Dauerstellplätze, Dauerbootsliegeplätze und qualifizierte Kleingärten – gilt pauschal eine Jahreskurabgabe von 63 €, ermäßigt 42 €.

Befreiungen & Ermäßigungen

Befreit sind: Kinder bis einschließlich 5 Jahre; Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80; sowie Begleitpersonen von Menschen mit GdB 100, wenn laut amtlichem Ausweis eine ständige Begleitung erforderlich ist. Ermäßigt sind Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 14 Jahren sowie schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 50. Die offizielle Gastgeber-FAQ nennt zusätzlich in Rostock wohnhafte Personen, Dienstreisende, Teilnehmende an Sportwettkämpfen, Studierende, Auszubildende sowie Teilnehmende an Seminaren, Kongressen und Lehrgängen als befreit; ebenfalls bestimmte berufliche, geschäftliche oder juristische Termine. Eine Übernachtung in der häuslichen Gemeinschaft von Verwandten ist befreit; eine separat gemietete Unterkunft ist dagegen nicht automatisch befreit.

Regeln für Kurzzeitvermietung & Hosts

Die offiziellen Regelungen erfassen entgeltliche Ferienunterkünfte – darunter Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Hotels, Airbnb, Gästezimmer, Camping- und Stellplätze sowie Bootsliegeplätze – als Quartiergeber. Gastgeber müssen Gäste melden, die Kurabgabe einziehen und abführen, die GästeCard ausstellen, Name, Anschrift, An- und Abreisetag sowie die Nummer einer manuell ausgestellten GästeCard dokumentieren, Befreiungs-/Ermäßigungsgründe und mitreisende Personen vermerken und das elektronische Meldeverfahren nutzen. Die Eintragung erfolgt am Anreisetag bzw. elektronisch innerhalb eines Werktages; die Abrechnungsunterlagen sind 12 Monate aufzubewahren und der Tourismuszentrale vorzulegen. Die offiziellen Kurabgabe-Unterlagen nennen für Warnemünde keine gesonderte Kurzzeitvermietungs-Registrierungsnummer, keine Wohnraumschutzgenehmigung und kein Zweckentfremdungsverbot; solche Anforderungen werden daher hier nicht behauptet.

Amtliche Quelle einsehen → Verifiziert aus amtlicher Quelle · 2026-10-08
Abgabensätze und Satzungen für warnemünde können sich durch Beschlüsse des Gemeinderats ändern. Vor Preisgestaltung oder Abrechnung stets bei der zuständigen Stadtverwaltung, Kurverwaltung oder Kämmerei rückversichern.