Für die Gemeinde Sylt (Westerland, Tinnum, Keitum, Munkmarsch, Archsum, Morsum und Rantum) beträgt die Kurabgabe 2026 in der Hauptsaison (01.05.–31.10.2026) 4,10 € pro Person und Tag und in der Nebensaison (01.01.–30.04. sowie 01.11.–31.12.2026) 2,05 € pro Person und Tag. Die Jahreskurabgabe 2026 beträgt 114,80 €; Tagesgäste zahlen den jeweiligen Tageskurabgabesatz von 4,10 € bzw. 2,05 €. Übernachtungsgäste entrichten die Abgabe beim Unterkunftsgeber und erhalten eine Gästekarte.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Kurabgabe befreit. Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 % erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises eine Ermäßigung von 20 %; nachweislich erforderliche Begleitpersonen sind befreit. Die geprüfte offizielle Sylt-Information nennt keine allgemeine Befreiung für Geschäftsreisende in der Gemeinde Sylt.
Nach der offiziellen Information der Gemeinde Sylt hatten die Gemeinden auf Sylt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keine kommunale Wohnraumschutz- bzw. Zweckentfremdungssatzung erlassen. Daher sollte nach dem dort beschriebenen Mechanismus auf Sylt keine EU-Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen entstehen; eine Registrierungsnummer wird in dieser amtlichen Information folglich nicht genannt. Unabhängig davon muss eine Ferienwohnung baurechtlich zulässig sein: Wohnung und Ferienwohnung sind unterschiedliche Nutzungen, eine ungenehmigte Ferienvermietung kann untersagt werden, und eine verbindliche Auskunft erteilt die Bauaufsicht des Kreises. Für die Kurabgabe händigt der Unterkunftsgeber Übernachtungsgästen die Gästekarte aus; die Abgabe wird bei der Unterkunft entrichtet.